Zum Hauptinhalt springen

Ordnungen & Satzungen

OKS-Vereinssatzung

Die Satzung ist das rechtliche Fundament des Ortsverbands Kölner Schwimmvereine e.V.

Sie bildet die verbindliche Grundlage für das gemeinsame Handeln im Ortsverband und legt fest, nach welchen Regeln und Prinzipien der OKS e.V. organisiert ist.

In der Satzung sind unter anderem geregelt:

  • Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • Mitgliedschaft (Erwerb, Rechte und Pflichten, Beendigung)
  • Beiträge und Finanzierung
  • Organe des Vereins (z. B. Mitgliederversammlung, Vorstand)
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und Wahlverfahren
  • Beschlussfassungen und Abstimmungsmodalitäten
  • Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Damit schafft die Satzung Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit – sowohl für die Mitglieder als auch für den Vorstand.

Alle Mitgliedsvereine sowie sonstige Interessierte können sich hier umfassend über die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des OKS informieren. Die aktuelle Satzung in der Fassung vom 3.12.2015 steht als Download zur Verfügung. Die in der Jahreshauptversammlung 2025 beschlossenen Änderungen der Satzung sind noch nicht abgebildet.


Geschäftsordnung zur Verteilung von Wasserflächen (KölnBäder GmbH)

Die Wasserflächen in den Bädern der KölnBäder GmbH werden seit 2012 in Zusammenarbeit mit dem Ortsverband Kölner Schwimmvereine (OKS) auf Grundlage einer verbindlichen Geschäftsordnung verteilt. Ziel ist ein transparenter und nachvollziehbarer Verteilerschlüssel für die durch die Stadt Köln finanzierten Bahnenstunden.Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: 

  • die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Bahnenstunden,
  • die Aufteilung zwischen OKS-Vereinen, DLRG und weiteren Nutzergruppen,
  • die Voraussetzungen für die Nutzung der Wasserflächen (z. B. Mitgliedschaft im OKS oder DLRG),
  • das Verfahren bei Änderungen oder Nichtauslastung.

Die vollständige Geschäftsordnung steht hier als Download zur Verfügung.


Bestandsmeldung Mitgliederzahlen

Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, jährlich die Bestandsmeldung aller ihrer wassersporttreibenden Mitglieder gestaffelt nach Jahrgängen (entsprechend den Meldungen an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen) und Sparten jeweils bis zum
28.02. des Jahres schriftlich abzugeben.

Die Mitteilung ist an den Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin des OKS zu richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Eine Kopie der Meldung an den Landessportbund NRW ist beizufügen.

Auf der Basis der Meldung wird der jährliche Mitgliedsbeitrag berechnet.