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Jahreshauptversammlung

Allgemeine Infos

Die Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung) ist das oberste Organ des OKS. Sie legt die grundlegenden Ziele und Leitlinien der Verbandsarbeit fest und trifft alle wesentlichen Entscheidungen, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind.

Auf der Jahreshauptversammlung werden unter anderem:

  • die Berichte der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfung entgegengenommen,
  • der Jahresabschlusses genehmigt und der Vorstand entlastet,
  • der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr beschlossen,
  • die Mitglieder des Vorstands gewählt (mit Ausnahme der Jugendvertretung),
  • die Kassenprüfenden gewählt,
  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen bestimmt,
  • Satzungsänderungen sowie eingereichte Anträge diskutiert und verabschiedet.

Termin & Einladung

Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel am ersten Donnerstag im Dezember statt. Der Veranstaltungsort wird im Einladungsschreiben mitgeteilt.

Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen in Schriftform (per E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 

Anträge (z.B. auf Satzungsänderung) durch die Mitgliedsvereine sind schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen vor der Jahreshauptversammlung an den geschäftsführenden Vorstand zu senden.

An der Jahreshauptversammlung können alle Vereinsmitglieder eines OKS-Mitgliedsvereins teilenhmen, die vom Vorstand ihres Vereins dazu bevollmächtigt wurden. Das zahlreiche Erscheinen von Vereinsmitgliedern und die rege Beteiligung auf der Versammlung werden ausdrücklich begrüßt.


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